Offizierscorps
Der
Offizierscorps
repräsentiert
den
Verein
bei
offiziellen
Antreten
wie
zum
Beispiel
bei
Schützenfesten.
Nicht
nur
dem eigenen, sondern auch bei denen der Mitgliedsvereine des Borbecker Bundes oder bei befreundeten
Vereinen.
Das
Kommando
über
die
angetretene
Truppe
hat
der
Oberst.
Er
wird
alle
6
Jahre
auf
der
Offiziersbesprechung
vorgeschlagen
und
auf
der
anschließenden
Jahreshauptversammlung
gewählt.
Zudem
ist
er
Mitglied
des
erweiterten
Vorstands.
Ihm
zur
Seite
steht
ein
Beraterstab,
den
so
genannten
Stabsoffizieren,
bestehend aus dem Oberstleutnant, deren Adjutanten, dem Ehrenoberst sowie den Fahnen-Offizieren.
vordere Reihe von links: Christian Friedlinghaus (Oberstadjutant), Friedhelm Herbst (Ehrenoberst), Jürgen Friedlinghaus (Oberst) Detlef Walkenhorst (Oberstleutnant)
hintere Reihe von Links: Fahnenoffiziere Benjamin Walkenhorst, Wolfgang Meyer, Alois Buschfort, Markus Walkenhorst
Unsere Fahne
Vorderseite
Die Vorderseite unsere Fahne wird geschmückt durch unser Vereinsemblem umrahmt von unserem
vollständigem Vereinsnamen
Rückseite
Rückseite
Zu
sehen
ist
das
Familienwappen
der
vorletzten
Fürstäbtissin
zu
Borbeck,
Franziska-Christine
von
Pfalz-Sulzbach,
geboren
am
16.
Mai
1696.
Mit
Ihrer
Amtszeit
von
1726
bis
1776
war
sie
die
dienst-längste
Äbtissin
im
Bistum
Essen,
doch
wurde
sie
bereits
1717,
9
Jahre
vor
ihrer
Wahl
in
Essen,
mit
gerade
einmal
21
Jahren
zur
Äbtissin
von
Thorn
gewählt.
Wie
viele
Ihrer
Vorgängerinnen
nutzte
auch
sie
das
Schloss
Borbeck
als
Regierungssitz
und
gab
ihm
seine
derzeitige
Bauweise
wie
unter
anderem
die
Verlängerung
des
Süd-Flügels.
Außerdem
eröffnete
sie
ein
Waisenhaus
in
Essen-Steele,
welches
auch
heute
noch
von
der
“Fürstin-Franziska-Christine-Stiftung”
gefördert
wird.
Das
Wappen
auf
unsere
Schützenfahne,
welches
in
ähnlicher
Form
auch
über
dem
Schlosseingang
zu
sehen
ist,
verbindet
das
persönliche
Wappen
der
Fürstäbtissin
und
das
“Essener
Staatswappen”.
Auf
der
weißen
Innenseite
eines
purpurroten,
baldachinartig
aufgefalteten
Hermelinmantels,
der
mit
goldenen
Borten
geschmückt
und
von
goldener
Krone
und
goldenen
Schnüren
gehalten
wird,
liegt
das
Doppelwappen
mit
einer
Anzahl
einzelner
Felder.
Ein solcher Mantel durfte von der Äbtissin, einer dem fürstlichen Geschlecht entstammenden Prinzessin von
Pfalz-Sulzbach,
getragen
werden.
Das
obere
linke
Feld
des
großen
Ovals
zeigt
auf
rotem
Grund
zwei
von
grünem
Lorbeerkranz
umschlungene
Schwerter
mit
silberner
Schneide.
Das
ist
das
Wappen
des
Stiftes
Essen.
Das
darunter
liegende
silberne
Feld
enthält
ein
rotes
Kreuz
mit
einem
blauen
rechten
Schrägfluss
(Ruhr)
und
stellt
das
Zeichen
von
Rellinghausen
dar.
Das
obere
rechte
Feld
mit
zwei
roten
Pfeilen
in
Form
eines
Andreaskreuzes
sowie
fünf
ganzen
und
einer
halben
Kugel
auf
silbernem
Untergrund
zeigt
das
Wappen
von
Breisig,
zu
welchem
5
1/2
Dörfer
gehörten.
Auf
rotem
Grund
des
darunter
liegenden
Feldes
ist
ein
goldenes
Rad
mit
6
Speichen
und
einer
über
dem
Rad
schwebenden
Krone
zu
sehen.
Es
ist
das
Wappen
von
Huckarde(Dortmund),
denn
Franziska-Christine
war
nicht
nur
Fürstäbtissin
von
Essen,
sondern
auch
Herrin
von
Rellinghausen,
Breisig
und
Huckarde.
Über
diesem
viergeteilten
Wappen
liegt
ein
Mittelwappen,
dem
Wappen
der
Familie
von
Franziska-Christine.
Der
das
gesamte
Wappen
durchkreuzende
goldene
Bischofsstab
und
das
goldene
Schwert
sind
als
Zeichen
der
Geistlichen
und
weltlichen
Macht
zu
deuten,
die
von
der
Äbtissin
als
Landesherrin
des
1803
aufgehobenen
und
1813
mit
Preußen
vereinigten
Fürstentums
Essen
ausgeübt
wurde.
Das
Wappen
dieser
Fürstäbtissin
wird
umrahmt
von
den
Schlagwörtern, für die unser Verein steht:
Heimatliebe - Gemeinschaftssinn - Lebensfreude
Dienstrang und äuseres Erkennungszeichen
Mannschaftsdienstgrad
grüne Schulterstücke
Offiziere
Offiziere tragen grundsätzlich eine silberne Reverlitze und schwarz/weiße Schwanenfedern
Leutnant Oberleutnant
silberne Schulterstücke silberne Schulterstücke + 1 Stern
Hauptmann Major
silberne Schulterstücke + 2 Sterne silberne geflochtene Schulterstücke
Oberstleutnant Oberst
silberne geflochtene Schulterstücke + 1 Stern silberne geflochtene Schulterstücke + 2 Sterne
Majestät Altmajestät
goldene geflochtene rot unterlegte
goldene geflochtene grün unterlegte Schulterstücke/
Schulterstücke +2 Sterne/
goldene Reverlitze/ weiße Schwanenfeder
goldene Reverlitze/ weiße Schwanenfeder
Majestäten erlangen nach ihrer Regentschaft automatisch den Rang eines Majors
Unsere Damen tragen eine silberne Spange am Schützendirndl mit eingraviertem Rang.
Weibliche Altmajestäten tragen eine goldene Spange mit der Aufschrift Major.
Offiziersordnung
Das Offizier-Corps ist eine Abteilung gemäß § 9 Absatz 2 der Vereins-Satzung.
§ 1Bei einem öffentlichen Auftreten des Schützenvereins anlässlich eigener oder fremder Veranstaltungen ist das
Offiziers-Corps nach außen Repräsentant des Vereins, soweit es die militärische Ordnung angeht.
§ 2Der Oberst wird von der Mitgliederversammlung gewählt für die Dauer von jeweils 6 Jahren. Das
Vorschlagsrecht obliegt nur dem Offiziers-Corps.
§ 3Dem Oberst steht ein Offiziersstab zur Seite. Dieser setzt sich zusammen aus
a.Oberst
b.seinem ständigen Vertreter,dem Oberstleutnant
c.Ehrenoberst
b.den aktiven Fahnenoffizieren und
c.den Kompanieführern.
§ 4Das Offiziers-Corps setzt sich wie folgt zusammen:
a. Oberst
b. Oberstleutnant als ständiger Vertreter des Oberst
c. Major
d. Hauptmann
e. Oberleutnant
f. Leutnant.
§ 5Der Oberst beruft die Offiziersversammlung mindestens zweimal im Jahr ein.
§ 6Dem Offiziers-Corps obliegt die Wartung der Vereinsfahne.
§ 7Der Aufbewahrungsort der Fahne ist das Schützenheim oder die Wohnung eines aktiven Stabsoffiziers nach
Absprache mit dem 1. Vorsitzenden und dem Oberst. Die Fahne ist ordnungsgemäß und fachgerecht
aufzubewahren, so dass an ihr keine Schäden entstehen können.
§ 8Anlässlich offizieller Ausmärsche des Vereins hat das Offiziers-Corps Ordnung und Disziplin zu wahren, den
übrigen Schützen jederzeit Vorbild zu sein. Nur triftige Gründe können ein Fernbleiben bei den Ausmärschen
entschuldigen.
§ 9Die den einzelnen Offizieren, insbesondere Altmajestäten. Fahnenoffizieren, Königsadjutanten, übrigen
Adjutanten und sonstigen Funktionsträgern übertragenen Aufgaben haben diese pflichtgetreu auszuführen.
§ 10Sollten Offizieren diese ihre Aufgaben innerhalb ihres Bereiches nicht erfüllen oder außerhalb des
Vereinslebens vereinsschädigend wirken, kann ihnen der Rang vom Oberst in Absprache mit dem Vorstand
abgesprochen werden.
§ 11Die Offiziere verpflichten sich:
die jährliche Offiziersumlage von zur Zeit 15.00 Euro und die jährliche Umlage für den königsring von zur Zeit 25.00
Euro an jedem Jahresanfang zu entrichten. Hörtefälle werden im Offiziersstab entschieden.
Beförderungen
Nach folgenden Regeln kann jeder volljährige Schütze befördert werden:
Alle Schützen, die Schützenkleidung haben und bei Ausmärschen des Vereins tragen sowie die Aufnahme in den
Offizierskorps wünschen, werden automatisch zum Leutnant befördert.
Weitere Beförderungen:
Zeitablauf
(Jahre)
Rang
Regeln
8
Oberleutnant
Nach 8-jähriger Zugehörigkeit im Offizierskorps
Beförderungsvorschlag durch Kompanieführer;
Dieser muss 14 Tage vor einer Offiziersbesprechung beim
Oberst eingereicht werden. Nach Absprache mit dem Vorstand
kann dann in der nächsten Offiziers-besprechung darüber
entschieden werden. Beförderung durch den Oberst.
Ausnahmen: Nach 4 jähriger , aktiver Zeit im Vorstand, als
Stabsoffizier oder im Königshaus
14
Hauptmann
Wenn eine der folgenden Positionen zu besetzen sind bzw.
besetzt ist: Kompanieführer 4 (z. Zt.)
Schießabteilung 1 (z. Zt.)
Jugendabteilung 2
Fahnenoffiziere 5 (z. Zt.)
Vorstand 4 (z. Zt.)
Beförderung möglich nach sechsjähriger Tätigkeit (zwei
Legislaturperioden) als Oberleutnant, wenn er zur 3.
Legislaturperiode wiedergewählt wird oder bei herausragender
Leistung.
21
Major
Bei besonders herausragenden Leistungen im Verein, wenn
eine Position als Kompanieführer, in der Schießabteilung oder
im Vorstand bekleidet wird; Beförderung möglich nach
sechsjähriger Tätigkeit als Hauptmann (zwei Legislatur-
perioden), wenn er zur 3. Legislaturperiode wiedergewählt
wird.
In Ausnahmefällen hat der Vorstand das
Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung.