ABSV Essen Borbeck 1833 e.V.
Offizierscorps
Der Offizierscorps repräsentiert den Verein bei offiziellen Antreten wie zum Beispiel bei Schützenfesten. Nicht nur dem eigenen, sondern auch bei denen der Mitgliedsvereine des Borbecker Bundes oder bei befreundeten Vereinen. Das Kommando über die angetretene Truppe hat der Oberst. Er wird alle 6 Jahre auf der Offiziersbesprechung vorgeschlagen und auf der anschließenden Jahreshauptversammlung gewählt. Zudem ist er Mitglied des erweiterten Vorstands. Ihm zur Seite steht ein Beraterstab, den so genannten Stabsoffizieren, bestehend aus dem Oberstleutnant, deren Adjutanten, dem Ehrenoberst sowie den Fahnen-Offizieren. vordere Reihe von links: Christian Friedlinghaus (Oberstadjutant), Friedhelm Herbst (Ehrenoberst), Jürgen Friedlinghaus (Oberst) Detlef Walkenhorst (Oberstleutnant) hintere Reihe von Links: Fahnenoffiziere Benjamin Walkenhorst, Wolfgang Meyer, Alois Buschfort, Markus Walkenhorst Unsere Fahne Vorderseite Die Vorderseite unsere Fahne wird geschmückt durch unser Vereinsemblem umrahmt von unserem vollständigem Vereinsnamen Rückseite Rückseite Zu sehen ist das Familienwappen der vorletzten Fürstäbtissin zu Borbeck, Franziska-Christine von Pfalz-Sulzbach, geboren am 16. Mai 1696. Mit Ihrer Amtszeit von 1726 bis 1776 war sie die dienst-längste Äbtissin im Bistum Essen, doch wurde sie bereits 1717, 9 Jahre vor ihrer Wahl in Essen, mit gerade einmal 21 Jahren zur Äbtissin von Thorn gewählt. Wie viele Ihrer Vorgängerinnen nutzte auch sie das Schloss Borbeck als Regierungssitz und gab ihm seine derzeitige Bauweise wie unter anderem die Verlängerung des Süd-Flügels. Außerdem eröffnete sie ein Waisenhaus in Essen-Steele, welches auch heute noch von der “Fürstin-Franziska-Christine-Stiftung” gefördert wird. Das Wappen auf unsere Schützenfahne, welches in ähnlicher Form auch über dem Schlosseingang zu sehen ist, verbindet das persönliche Wappen der Fürstäbtissin und das “Essener Staatswappen”. Auf der weißen Innenseite eines purpurroten, baldachinartig aufgefalteten Hermelinmantels, der mit goldenen Borten geschmückt und von goldener Krone und goldenen Schnüren gehalten wird, liegt das Doppelwappen mit einer Anzahl einzelner Felder. Ein solcher Mantel durfte von der Äbtissin, einer dem fürstlichen Geschlecht entstammenden Prinzessin von Pfalz-Sulzbach, getragen werden. Das obere linke Feld des großen Ovals zeigt auf rotem Grund zwei von grünem Lorbeerkranz umschlungene Schwerter mit silberner Schneide. Das ist das Wappen des Stiftes Essen. Das darunter liegende silberne Feld enthält ein rotes Kreuz mit einem blauen rechten Schrägfluss (Ruhr) und stellt das Zeichen von Rellinghausen dar. Das obere rechte Feld mit zwei roten Pfeilen in Form eines Andreaskreuzes sowie fünf ganzen und einer halben Kugel auf silbernem Untergrund zeigt das Wappen von Breisig, zu welchem 5 1/2 Dörfer gehörten. Auf rotem Grund des darunter liegenden Feldes ist ein goldenes Rad mit 6 Speichen und einer über dem Rad schwebenden Krone zu sehen. Es ist das Wappen von Huckarde(Dortmund), denn Franziska-Christine war nicht nur Fürstäbtissin von Essen, sondern auch Herrin von Rellinghausen, Breisig und Huckarde. Über diesem viergeteilten Wappen liegt ein Mittelwappen, dem Wappen der Familie von Franziska-Christine. Der das gesamte Wappen durchkreuzende goldene Bischofsstab und das goldene Schwert sind als Zeichen der Geistlichen und weltlichen Macht zu deuten, die von der Äbtissin als Landesherrin des 1803 aufgehobenen und 1813 mit Preußen vereinigten Fürstentums Essen ausgeübt wurde. Das Wappen dieser Fürstäbtissin wird umrahmt von den Schlagwörtern, für die unser Verein steht: Heimatliebe - Gemeinschaftssinn - Lebensfreude Dienstrang und äuseres Erkennungszeichen Mannschaftsdienstgrad grüne Schulterstücke Offiziere Offiziere tragen grundsätzlich eine silberne Reverlitze und schwarz/weiße Schwanenfedern Leutnant Oberleutnant silberne Schulterstücke silberne Schulterstücke + 1 Stern Hauptmann Major silberne Schulterstücke + 2 Sterne silberne geflochtene Schulterstücke Oberstleutnant Oberst silberne geflochtene Schulterstücke + 1 Stern silberne geflochtene Schulterstücke + 2 Sterne Majestät Altmajestät goldene geflochtene rot unterlegte goldene geflochtene grün unterlegte Schulterstücke/ Schulterstücke +2 Sterne/ goldene Reverlitze/ weiße Schwanenfeder goldene Reverlitze/ weiße Schwanenfeder Majestäten erlangen nach ihrer Regentschaft automatisch den Rang eines Majors Unsere Damen tragen eine silberne Spange am Schützendirndl mit eingraviertem Rang. Weibliche Altmajestäten tragen eine goldene Spange mit der Aufschrift Major. Offiziersordnung Das Offizier-Corps ist eine Abteilung gemäß § 9 Absatz 2 der Vereins-Satzung. § 1Bei einem öffentlichen Auftreten des Schützenvereins anlässlich eigener oder fremder Veranstaltungen ist das Offiziers-Corps nach außen Repräsentant des Vereins, soweit es die militärische Ordnung angeht. § 2Der Oberst wird von der Mitgliederversammlung gewählt für die Dauer von jeweils 6 Jahren. Das Vorschlagsrecht obliegt nur dem Offiziers-Corps. § 3Dem Oberst steht ein Offiziersstab zur Seite. Dieser setzt sich zusammen aus a.Oberst b.seinem ständigen Vertreter,dem Oberstleutnant c.Ehrenoberst b.den aktiven Fahnenoffizieren und c.den Kompanieführern. § 4Das Offiziers-Corps setzt sich wie folgt zusammen: a. Oberst b. Oberstleutnant als ständiger Vertreter des Oberst c. Major d. Hauptmann e. Oberleutnant f. Leutnant. § 5Der Oberst beruft die Offiziersversammlung mindestens zweimal im Jahr ein. § 6Dem Offiziers-Corps obliegt die Wartung der Vereinsfahne. § 7Der Aufbewahrungsort der Fahne ist das Schützenheim oder die Wohnung eines aktiven Stabsoffiziers nach Absprache mit dem 1. Vorsitzenden und dem Oberst. Die Fahne ist ordnungsgemäß und fachgerecht aufzubewahren, so dass an ihr keine Schäden entstehen können. § 8Anlässlich offizieller Ausmärsche des Vereins hat das Offiziers-Corps Ordnung und Disziplin zu wahren, den übrigen Schützen jederzeit Vorbild zu sein. Nur triftige Gründe können ein Fernbleiben bei den Ausmärschen entschuldigen. § 9Die den einzelnen Offizieren, insbesondere Altmajestäten. Fahnenoffizieren, Königsadjutanten, übrigen Adjutanten und sonstigen Funktionsträgern übertragenen Aufgaben haben diese pflichtgetreu auszuführen. § 10Sollten Offizieren diese ihre Aufgaben innerhalb ihres Bereiches nicht erfüllen oder außerhalb des Vereinslebens vereinsschädigend wirken, kann ihnen der Rang vom Oberst in Absprache mit dem Vorstand abgesprochen werden. § 11Die Offiziere verpflichten sich: die jährliche Offiziersumlage von zur Zeit 15.00 Euro und die jährliche Umlage für den königsring von zur Zeit 25.00 Euro an jedem Jahresanfang zu entrichten. Hörtefälle werden im Offiziersstab entschieden. Beförderungen Nach folgenden Regeln kann jeder volljährige Schütze befördert werden: Alle Schützen, die Schützenkleidung haben und bei Ausmärschen des Vereins tragen sowie die Aufnahme in den Offizierskorps wünschen, werden automatisch zum Leutnant befördert. Weitere Beförderungen: Zeitablauf (Jahre) Rang Regeln 8 Oberleutnant Nach 8-jähriger Zugehörigkeit im Offizierskorps Beförderungsvorschlag durch Kompanieführer; Dieser muss 14 Tage vor einer Offiziersbesprechung beim Oberst eingereicht werden. Nach Absprache mit dem Vorstand kann dann in der nächsten Offiziers-besprechung darüber entschieden werden. Beförderung durch den Oberst. Ausnahmen: Nach 4 jähriger , aktiver Zeit im Vorstand, als Stabsoffizier oder im Königshaus 14 Hauptmann Wenn eine der folgenden Positionen zu besetzen sind bzw. besetzt ist: Kompanieführer 4 (z. Zt.) Schießabteilung 1 (z. Zt.) Jugendabteilung 2 Fahnenoffiziere 5 (z. Zt.) Vorstand 4 (z. Zt.) Beförderung möglich nach sechsjähriger Tätigkeit (zwei Legislaturperioden) als Oberleutnant, wenn er zur 3. Legislaturperiode wiedergewählt wird oder bei herausragender Leistung. 21 Major Bei besonders herausragenden Leistungen im Verein, wenn eine Position als Kompanieführer, in der Schießabteilung oder im Vorstand bekleidet wird; Beförderung möglich nach sechsjähriger Tätigkeit als Hauptmann (zwei Legislatur- perioden), wenn er zur 3. Legislaturperiode wiedergewählt wird. In Ausnahmefällen hat der Vorstand das Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung.